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Zahlungserinnerung: die Nachricht in 30 Sekunden

Wähle, wofür die Zahlung ist, die wievielte Erinnerung es ist, ob du duzt oder siezt und wie bezahlt wird. Der Text ist bereit für WhatsApp oder E-Mail, mit dem Link zum sofortigen Bezahlen.

So schreibst du eine Erinnerung, die bezahlt wird

Eine gute Zahlungserinnerung ist kurz, freundlich und konkret: Sie sagt, was offen ist, wie viel, seit wann und wie man bezahlt. Die erste Nachricht geht von einem Versehen aus, die zweite bittet um ein Datum, die letzte setzt eine Frist und bietet trotzdem eine Lösung an.

Den grössten Unterschied macht die Zahlungsart. Wer eine IBAN abtippen, die Banking-App öffnen und einen Zahlungszweck schreiben muss, schiebt es auf. Mit einem Zahlungslink öffnet die Person die Seite, wählt TWINT oder Karte und ist in einer Minute fertig. Im Starter-Plan von 1pay.ch ist der Link gratis, du zahlst nur eine Gebühr, wenn du etwas einnimmst.

Für Vereine, die jedes Jahr Mitgliederbeiträgen nachlaufen, gibt es auch den Nonprofit-Rechner: Er zeigt, welcher Plan sich bei deinen Beiträgen und Spenden lohnt.

Häufige Fragen

Wann schicke ich die erste Zahlungserinnerung?

Meist ein paar Tage nach der Fälligkeit, in einem lockeren Ton: In den meisten Fällen ist es ein Versehen. Die zweite Nachricht nach ein bis zwei Wochen, die letzte Mahnung mit einer klaren Frist, zum Beispiel 10 Tage.

WhatsApp oder E-Mail?

WhatsApp wird schneller gelesen und passt für Mitgliederbeiträge, Stammkunden und kleine Beträge. E-Mail ist besser für Rechnungen und Honorare, weil sie mit Betreff und Datum als schriftlicher Nachweis bleibt. Das Tool bereitet den Text für beide vor.

Darf ich Verzugszinsen verlangen?

In der Schweiz ist die schuldende Person nach einem vereinbarten Fälligkeitstermin im Verzug, und der gesetzliche Verzugszins beträgt 5% pro Jahr (Art. 102 und 104 OR), sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei kleinen Beträgen lohnt es sich meist nicht: Ein Link zum sofortigen Bezahlen wirkt besser.

Darf ich eine Mahngebühr verlangen?

Ja, wenn sie vorher vereinbart wurde: im Vertrag, in den AGB oder bei Vereinen im Beitragsreglement. Das Obligationenrecht sieht sie von sich aus nicht vor. Üblich sind bescheidene Beträge, zum Beispiel CHF 10.- oder 20.-, meist ab der zweiten Mahnung.

Wird die Nachricht irgendwo gespeichert?

Nein. Der Text entsteht in deinem Browser, und wir senden oder speichern weder Namen noch Beträge oder Links.

Wie erstelle ich den Zahlungslink?

Mit 1pay.ch erstellst du ihn im Dashboard in einer Minute, mit Betrag und Beschreibung. Wer ihn öffnet, bezahlt mit TWINT, Karte oder den anderen aktivierten Methoden. Im Starter-Plan gibt es keine Fixkosten.

Weitere Gratis-Tools

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