Verzugszins: Wie viel du bei verspäteter Zahlung verlangen kannst
Gib Betrag, Fälligkeit und Zahlungsdatum ein: Du siehst die Verzugstage und den Zins von 5% pro Jahr nach Obligationenrecht, mit der fertigen Zeile für die Mahnung.
So wird gerechnet
Der Verzugszins wird so berechnet: offener Betrag × Jahreszins × Verzugstage ÷ 365. Auf CHF 1’000.-, die 60 Tage zu spät bezahlt werden, sind es bei 5% CHF 8.22.
Der gesetzliche Satz beträgt 5% pro Jahr (Art. 104 Obligationenrecht), wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht. Der Verzug beginnt mit der Fälligkeit, wenn ein bestimmter Verfalltag vereinbart wurde; sonst mit der Mahnung (Art. 102 OR). Auf Verzugszinsen werden keine weiteren Zinsen berechnet (Art. 105 Abs. 3 OR).
Bei kleinen Beträgen macht der Zins oft nur wenige Franken aus: Wichtiger ist, dass die Person sofort bezahlen kann. Mit den Vorlagen für Zahlungserinnerungen bereitest du den Text für WhatsApp oder E-Mail vor, mit einem Zahlungslink für TWINT oder Karte.
Häufige Fragen
Wurde ein bestimmter Verfalltag vereinbart, ab dem Tag danach. Gibt es keinen festen Termin, kommt die Schuldnerin oder der Schuldner erst mit der Mahnung in Verzug, also nachdem du zur Zahlung aufgefordert hast (Art. 102 OR).
Nur wenn es vereinbart wurde, zum Beispiel im Vertrag oder in den von der Kundschaft akzeptierten AGB. Ohne Vereinbarung gelten die 5% pro Jahr von Art. 104 OR.
Nein. Das Obligationenrecht schliesst Zinsen auf Verzugszinsen aus (Art. 105 Abs. 3 OR): Gerechnet wird immer auf dem offenen Betrag.
Bei grossen Beträgen oder langen Verzögerungen ja, am besten schon in der Mahnung erwähnt. Bei Mitgliederbeiträgen und kleinen Rechnungen bringt er meist nur wenige Franken und kann die Beziehung belasten: Oft wirkt ein Link zum sofortigen Bezahlen besser.
Nein. Die Berechnung läuft in deinem Browser, wir senden und speichern weder Beträge noch Daten.
